Häufige Fragen

Aufnahme und Ankunft von Kriegsflüchtlingen in Suhl

Sie leben in der Stadt Suhl und haben in den vergangenen Tagen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen? Bitte melden Sie sich schnellstmöglich bei der Stadt Suhl unter neu@insuhl.com, damit wir Ihnen kurzfristig Beratung und Unterstützung anbieten können. Bitte geben Sie Namen, Vornamen und Geburtsdaten der aufgenommenen Personen, die Adresse, an der sich diese aktuell aufhalten, sowie Ihre Kontaktdaten an.

Nutzen Sie dazu auch gerne unser Formular Flüchtlinge anmelden , damit wir schnell Kontakt aufnehmen können.

Bitte melden Sie sich auch unter oben angegebener E-Mail-Adresse, wenn Sie in den nächsten Tagen die Ankunft ukrainischer Kriegsflüchtlinge in Suhl erwarten bzw. wenn Sie aus der Ukraine stammen, sich aktuell in Suhl aufhalten und wegen der Kriegssituation Ihre geplante Heimreise nicht antreten können.

Das Sozialdezernat der Stadt Suhl und und unsere Partner auf dem Wohnungsgebermarkt prüfen aktuell sämtliche potenziell infrage kommenden Möglichkeiten zur Notunterbringung der Menschen. In der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl werden Flüchtlinge aus der Ukraine gerade in einem zusätzlichen Gebäude untergebracht durch den Freistaat Thüringen. Für den Fall, dass kurzfristig weitere Menschen untergebracht werden müssen, bereit die Stadt Notunterkünfte vor. Über die Feuerwehr Suhl stehen bei Bedarf 500 Feldbetten mit zugehörigen Schlafsäcken zur Verfügung, die kurzfristig transportiert und aufgebaut werden könnten. Die Stadt ist zudem vorsorglich im Austausch mit Schulen, um eine kurzzeitige Notunterbringung in Turnhallen zu ermöglichen.

In Suhl leben aktuell

  • 37 Ukrainer, davon 30 volljährig
  • 13 ukrainische Doppelstaatler, davon 1 volljährig

Der angebotene Wohnraum muss sich in der Stadt Suhl befinden.

Ein Mindestmaß an Privatsphäre sollte für die geflüchteten Menschen gewährleistet sein, d. h. es sollte ein separater Wohnraum zur Verfügung stehen. Bestimmte Bereiche der Wohnung, wie Küche und Bad, können geteilt werden.

Bitte bieten Sie nur Wohnraum an, wenn eine mehrmonatige Nutzungsperspektive besteht. 

Zum Formular Wohnraum anbieten

Haben Sie Wohneigentum, müssen Sie nichts beachten. Haben Sie Ihren Wohnraum angemietet, ist zunächst die Zustimmung der vermietenden Instanz einzuholen. Diese müssen Sie der Stadt jedoch nicht vorlegen.

Bitte schreiben Sie eine E-Mail an neu@insuhl.com. Die Kolleginnen und Kollegen werden Sie beraten.

Es besteht keine Meldepflicht. Es wird aber dringend empfohlen, so schnell wie möglich eine Meldung über die Mailadresse neu@insuhl.com einzugeben, damit zu Fragen der finanziellen Unterstützung oder zur Krankenversicherung Beratungen stattfinden können.

Das Gesundheitsamt der Stadt Suhl prüft aktuell, wie der notwendige Impfstatus für Masernschutz und multiresistente Tuberkulose erbracht werden kann. Zudem werden Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit sich das SARS-CoV-2-Virus nicht ausbreiten kann. Personen, die nicht in Gemeinschaftsunterkünften leben, können wir ein freiwilliges Impfangebot unterbreiten.

Allgemeine Informationen zu Einreise und Aufenthaltsrecht

Mit Schreiben vom 24.02. wurden die Thüringer Ausländerbehörden über die Rechtsauffassung des Bundesministerium des Inneren (BMI) informiert, dass der visumfreie Aufenthalt sowie ihre Gültigkeit verlierende Aufenthaltstitel für ukrainische Staatsangehörige nach § 5 Absatz 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG und bzgl. Ausnahmefall i.S.d. § 40 Nr. 1 AufenthV verlängert werden.

Aktuell dürfen sich Menschen aus der Ukraine rechtmäßig für 3 Monate visumsfrei in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.
Mit gestrigem EU-Ratsbeschluss sollen Flüchtlinge aus der Ukraine den Schutzstatus als Vertriebene für einen Zeitraum von zunächst 1 Jahr erhalten. Dieser kann auf 3 Jahre verlängert werden. Der deutsche Gesetzgeber muss diesen Beschluss erst noch in nationales Recht umsetzen. Asylverfahren sind nicht durchzuführen. Aktuell ist davon auszugehen, dass die Flüchtlinge einen Aufenthaltstitel gemäß § 24 Abs. 1 AufenthG erhalten und voraussichtlich auch in Deutschland arbeiten dürfen. Wir rechnen zeitnah mit entsprechenden weiteren Informationen seitens Bund und Land.

Zuständig ist die Ausländerbehörde der Stadt Suhl.

Das Bundesinnenministerium hat Fragen und Antworten rund um das Thema Einreise und Aufenthaltsrecht für ukrainische Staatsbürger online veröffentlicht.

Auch der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat eine Sammlung von Fragen und Antworten veröffentlicht.

Eine ständig aktualisierte Webpräsenz in englischer Sprache informiert zur Situation an den Grenzen der Ukraine zur EU.

Laut Angaben des UNHCR sind mittlerweile mehr als 830.000 Menschen aus der Ukraine in benachbarte Länder geflohen. Die meisten kommen in Polen an, einige reisen in andere europäische Länder weiter. Morgen wird die EU voraussichtlich entscheiden, dass Ukrainer*innen ohne Asylverfahren in der EU Schutz finden können. 

Der MEDIENDIENST hat die wichtigsten Zahlen, rechtlichen Informationen und aktuellen Quellen zur Situation der Geflüchteten einem neuen Dossier zusammengefasst.

Aktuell dürfen sich Menschen aus der Ukraine rechtmäßig für 3 Monate visumsfrei in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.
Mit gestrigem EU-Ratsbeschluss sollen Flüchtlinge aus der Ukraine den Schutzstatus als Vertriebene für einen Zeitraum von zunächst 1 Jahr erhalten. Dieser kann auf 3 Jahre verlängert werden. Der deutsche Gesetzgeber muss diesen Beschluss erst noch in nationales Recht umsetzen. Asylverfahren sind nicht durchzuführen. Aktuell ist davon auszugehen, dass die Flüchtlinge einen Aufenthaltstitel gemäß § 24 Abs. 1 AufenthG erhalten und voraussichtlich auch in Deutschland arbeiten dürfen. Wir rechnen zeitnah mit entsprechenden weiteren Informationen seitens Bund und Land. Zuständig ist die Ausländerbehörde der Stadt Suhl. Voraussetzung ist lediglich der Besitz eines biometrischen Passes.

Eine Rückreise muss auch bei Ablauf der visumfreien Besuchszeit nicht erfolgen. Eine Verlängerung des Aufenthalts um zunächst 90 weitere Tage erfolgt durch die Ausländerbehörde.

Termine bei der Ausländerbehörde werden telefonisch vergeben. - Tel. 03681 742909

Details zum Aufenthaltsrecht: Über ein Bundesgesetz ist eine Regelung vorgesehen ist, dass Ausländer Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) und medizinische Grundversorgung auf Basis des Sozialhilfegrundsatzes haben. Sofern keine weiteren Regelungen von Bund und Land kommen, gilt dies zunächst als Rechtsgrundlage. Das Bundesministerium für Inneres informiert.

Aktuell besteht keine Möglichkeit, enge Familienangehörige mit ukrainischer Staatsangehörigkeit durch deutsche Behörden evakuieren zu lassen.

Sie möchten helfen?

In der aktuellen Situation kommen viele Flüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland an, auch in Suhl.Es kann auch immer wieder passieren, dass Kinder und Jugendliche ohne ihre Familie hier ankommen und besonderem Schutz bedürfen.

Wer sich vorstellen kann, ein Kind oder Jugendlichen für eine Übergangszeit in seinem Haushalt/seiner Familie aufzunehmen, zu versorgen und zu unterstützen, kann sich unter folgendem Kontakt melden im:

Stadtverwaltung Suhl | Jugendamt/ASD/Pflegekinderdienst | Frau Nötzold
Friedrich-König-Str. 42 | 98527 Suhl
Tel. 03681 - 742535 oder 03681 - 742541  (Sekretariat)

Wir werden dann mit Ihnen alle notwendigen Formalitäten und Rahmenbedingungen (Antrag / Beantragung eines Führungszeugnisses…) besprechen und Ihnen einen Einblick in den Ablauf, rechtliche und finanzielle Hintergründe und die Unterstützungsmöglichkeiten seitens des Jugendamtes geben.

Sie können auch gerne unser Onlineformular nutzen.

Sie möchten eine Unterkunft zur Verfügung stellen? Zum Formular Wohnraum anbieten

Das Elinor-Netzwerk betreibt eine bundesweite Datenbank zur Erfassung von Unterkunftsmöglichkeiten für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Über die Webseite https://unterkunft-ukraine.de/ können Suchen und Angebote gemeldet werden.

Spendenkonto der Stadt Suhl
Kontoinhaber:Stadtverwaltung Suhl
IBAN:   DE23 8405 0000 1705 0207 00
BIC: HELADEF1RRS
Bank:Rhön Rennsteig-Sparkasse
Verwendungszweck:116000.3794000 - Hilfe für Ukraine

Die Stadt Suhl stellt Spendenbescheinigungen aus. Bei einem Spendenwert unter 300,00 € muss keine Bescheinigung erteilt werden, hier reicht zur Vorlage für das Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstitutes (Kontoauszug) mit Angabe des steuerbegünstigten Zweckes (§ 50 Abs. 4 EStDV). Bei Anforderungen von Spendenbescheinigungen oder Fragen können Sie sich per E-Mail an Anne.Macholeth@stadtsuhl.de wenden.


Verein Ukrainische Landsleute in Thüringen e. V.

Der Verein Ukrainische Landsleute in Thüringen e. V. sammelt Sach- und Geldspenden.

Deutsches Rotes Kreuz

Der DRK e.V. ist als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Steuernummer 27/027/36500. Hier finden Sie eine Übersicht, was mit Ihren Spenden passiert.

  • Spendenkonto:
    • IBAN: DE63370205000005023307
    • BIC: BFSWDE33XXX
    • Betreff: „Nothilfe Ukraine“

Aufgrund der derzeitigen Sicherheitslage können aktuell keine Sachspenden angenommen werden. Zudem sei laut DRK-Generalsekretariat der Bedarf vor Ort noch völlig unklar, um gezielt mit Sachspenden zu helfen, ohne dabei Lagerkapazitäten und Transportwege mit nicht akut benötigten Dingen zu blockieren. Geldspenden seien zum jetzigen Zeitpunkt eine deutlich effektivere Art der Hilfe, um die Verwendung der Mittel flexibel an die sich rasch verändernden Verhältnisse in den betroffenen Gebieten anzupassen.

Die Vorbereitungen für einen ersten Hilfstransport nach Polen mit Nothilfegütern für die ukrainische Bevölkerung werden zentral durch das DRK-Generalsekretariat in Berlin gesteuert und laufen derzeit auf Hochtouren. Dies dient der Versorgung der Bevölkerung in der Ukraine und kommt auch Menschen auf der Flucht zu Gute. Der Transport ist der Beginn des Aufbaus einer Versorgungslinie für die vom bewaffneten Konflikt betroffene Zivilbevölkerung in der Ukraine und für Geflüchtete in Polen.

Nach Angaben der ukrainischen Regierung kamen aufgrund der Kampfhandlungen bisher über 350 Zivilisten ums Leben, über 1.600 seien verletzt worden. Laut UN sind aktuell mehr als 500.000 Menschen aus der Ukraine auf der Flucht.

AWO Regionalverband Mitte-West-Thüringen e. V.

AWO Thüringen

Weitere Infos finden Sie auf Facebook.

Verein Ukrainische Landsleute in Thüringen e. V.

Der Verein Ukrainische Landsleute in Thüringen e. V. sammelt Sach- und Geldspenden.

Caritas International

Caritas International intensiviert die Arbeit in der Ukraine und es gibt Spendenmöglichkeiten.

Sie möchten mit Menschen aus der Ukraine Zeit verbringen und ihnen als „Patin“ oder „Pate“ dabei helfen, sich in Suhl wohlzufühlen? Bitte teilen Sie uns mit,

  • in welchem zeitlichen Umfang Sie zur Verfügung stehen können,
  • wo die Betreuung stattfinden kann,
  • welche Form der Unterstützung Sie anbieten können und
  • ob Sprachkenntnisse in Ukrainisch oder Russisch vorhanden sind.

Schreiben Sie uns einfach eine Email an neu@insuhl.com

Sie sprechen fließend Ukrainisch oder Russisch und können ukrainische Flüchtlinge zum Beispiel bei Behördengängen oder in Alltagsfragen unterstützen? Bitte wenden Sie sich an neu@insuhl.com.