Der angebotene Wohnraum muss sich in der Stadt Suhl befinden.
Ein Mindestmaß an Privatsphäre sollte für die geflüchteten Menschen gewährleistet sein, d. h. es sollte ein separater Wohnraum zur Verfügung stehen. Bestimmte Bereiche der Wohnung, wie Küche und Bad, können geteilt werden.
Bitte bieten Sie nur Wohnraum an, wenn eine mehrmonatige Nutzungsperspektive besteht.