Mit Schreiben vom 24.02. wurden die Thüringer Ausländerbehörden über die Rechtsauffassung des Bundesministerium des Inneren (BMI) informiert, dass der visumfreie Aufenthalt sowie ihre Gültigkeit verlierende Aufenthaltstitel für ukrainische Staatsangehörige nach § 5 Absatz 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG und bzgl. Ausnahmefall i.S.d. § 40 Nr. 1 AufenthV verlängert werden.
Aktuell dürfen sich Menschen aus der Ukraine rechtmäßig für 3 Monate visumsfrei in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.
Mit gestrigem EU-Ratsbeschluss sollen Flüchtlinge aus der Ukraine den Schutzstatus als Vertriebene für einen Zeitraum von zunächst 1 Jahr erhalten. Dieser kann auf 3 Jahre verlängert werden. Der deutsche Gesetzgeber muss diesen Beschluss erst noch in nationales Recht umsetzen. Asylverfahren sind nicht durchzuführen. Aktuell ist davon auszugehen, dass die Flüchtlinge einen Aufenthaltstitel gemäß § 24 Abs. 1 AufenthG erhalten und voraussichtlich auch in Deutschland arbeiten dürfen. Wir rechnen zeitnah mit entsprechenden weiteren Informationen seitens Bund und Land.
Zuständig ist die Ausländerbehörde der Stadt Suhl.