Verlängerung von Aufenthaltstiteln für ukrainische Staatsbürger

Mit Schreiben vom 24.02. wurden die Thüringer Ausländerbehörden über die Rechtsauffassung des Bundesministerium des Inneren (BMI) informiert, dass der visumfreie Aufenthalt sowie ihre Gültigkeit verlierende Aufenthaltstitel für ukrainische Staatsangehörige nach § 5 Absatz 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG und bzgl. Ausnahmefall i.S.d. § 40 Nr. 1 AufenthV verlängert werden.

Aktuell dürfen sich Menschen aus der Ukraine rechtmäßig für 3 Monate visumsfrei in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.
Mit gestrigem EU-Ratsbeschluss sollen Flüchtlinge aus der Ukraine den Schutzstatus als Vertriebene für einen Zeitraum von zunächst 1 Jahr erhalten. Dieser kann auf 3 Jahre verlängert werden. Der deutsche Gesetzgeber muss diesen Beschluss erst noch in nationales Recht umsetzen. Asylverfahren sind nicht durchzuführen. Aktuell ist davon auszugehen, dass die Flüchtlinge einen Aufenthaltstitel gemäß § 24 Abs. 1 AufenthG erhalten und voraussichtlich auch in Deutschland arbeiten dürfen. Wir rechnen zeitnah mit entsprechenden weiteren Informationen seitens Bund und Land.

Zuständig ist die Ausländerbehörde der Stadt Suhl.