Haben Sie Wohneigentum, müssen Sie nichts beachten. Haben Sie Ihren Wohnraum angemietet, ist zunächst die Zustimmung der vermietenden Instanz einzuholen. Diese müssen Sie der Stadt jedoch nicht vorlegen.
Haben Sie Wohneigentum, müssen Sie nichts beachten. Haben Sie Ihren Wohnraum angemietet, ist zunächst die Zustimmung der vermietenden Instanz einzuholen. Diese müssen Sie der Stadt jedoch nicht vorlegen.